Nach dem sächsischen Straßengesetzt müssen Wege und Straßen im Bestandsverzeichnis eingetragen sein, wenn sie öffentlich gewidmet sein sollen.
Viele Wege oder Straßen, die in der DDR öffentlich genutzt wurden, sind noch nicht dort eingetragen.
Nach dem Sächsischen Straßengesetz können Wege und Straßen, die vor dem 16.02.1993, als öffentlich galten oder öffentlich genutzt wurden, noch bis 31.12.2022 in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden, um sie für die öffentliche Nutzung zu sichern.
In dieser Untersuchung sollen diejenigen Straßen oder Wege in der Stadt Dresden identifiziert werden, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetztes, also vor dem 16.02.1993, als öffentlich galten oder öffentlich genutzt wurden und heute noch nicht im Bestandsverzeichnis enthalten sind.
Karte: Dresden TK25AS